Externer Brandschutzbeauftragter – Aufgaben und Verantwortung

Viele werden Begriffe wie „Brandschutzbeauftragter“, „VFDB Richtlinie“ oder „DGUV Information“ bereits kennen, wissen aber gar nicht genau, was diese im Einzelnen wirklich beinhalten.

In diesem Beitrag möchten wir Sie über die wichtigsten Fragen zum Thema Bestellung eines Brandschutzbeauftragten aufklären.

Profitieren Sie von unserer Erfahrung und setzen Sie auf einen externen Brandschutzbeauftragten, der Ihre Fragen klären kann.

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Aus welchen Gründen wird ein Brandschutzbeauftragter benötigt?

Ob Sie einen Brandschutzbeauftragten benötigen, können Sie der Musterbauordnung des Bundeslandes entnehmen, in welchem Ihr Betrieb ansässig ist.

Darüber hinaus kann es vorkommen, dass Ihre Versicherung die Ernennung eines Brandschutzexperten von Ihnen verlangt. Prinzipiell ist es möglich, einen Mitarbeiter Ihres Betriebes zu wählen, der sich bereit erklärt, als Brandschutzbeauftragter zu fungieren.

Da diese Aufgabe jedoch ein hohes Maß an Wissen und ständige Weiterbildung aufgrund laufender Aktualisierungen von Vorschriften beinhaltet, bietet unser Unternehmen Ihnen tatkräftige Unterstützung und umfangreiche Beratung bei der Umsetzung des vorgeschriebenen Brandschutzes für Ihre individuellen Voraussetzungen.

Auf unsere langjährige Erfahrung und genaue Fachkenntnis in Sachen Brandschutz ist Verlass.

 

Wer braucht einen Brandschutzbeauftragten?

Grundsätzlich ist der Arbeitgeber für den Brandschutz am Arbeitsplatz zuständig. Aufgrund der Vielzahl von Vorschriften, die beim Brandschutz zu berücksichtigen sind, sind die Verantwortlichen häufig auf die fachkundige Beratung von externen Brandschutzbeauftragten angewiesen.

Geeignete Brandschutzmaßnahmen hängen von vielen Faktoren ab. Bei der Feststellung der jeweiligen Brandgefährdung geben die Räumlichkeiten, Arbeitsmittel und die Anzahl der Mitarbeiter eines Betriebes den Ausschlag für die jeweiligen Maßnahmen.

In Fällen, in denen keine weitergehenden Vorschriften bestehen, nennt die VFDB Richtlinie Vorgaben, welche die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten sinnvoll machen. Abhängig von der Analyse des individuellen Risikos wird die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten verpflichtend.

Jedoch kann für jedes Gebäude bzw. Unternehmen eine Beratung durch einen Brandschutzexperten erstrebenswert sein. Erforderlich kann die Bestellung eines Brandschutzverantwortlichen unter folgenden Bedingungen werden:

Brandschutzbeauftragter Einzelhandel

Bauvorschriften

In Augsburg und allgemein ist es nicht notwendig, dass ein Brandschutzbeauftragter aus den eigenen Reihen stammt. Ein externer Brandschutzbeauftragter kann herangezogen werden, was oftmals von Vorteil ist.

Unternehmen sparen Kosten und Zeit. Mehr zu den Vorteilen hier im Ratgeber „Externer Brandschutzbeauftrager München„.

Brandschutzbeauftragter Arbeitsschutz

Arbeitsschutz

Nach ArbSchG § 5 kann es sich als sinnvoll erweisen, einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen. Denn Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, eventuelle Gefahren an den jeweiligen Arbeitsstätten ihrer Mitarbeiter zu bewerten. Viele Experten raten zu solch einer Beratung, da es im Schadensfall immer wieder vorkommt, dass Versicherungen Probleme bereiten.

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin unterscheidet hierbei grundsätzlich zwischen solchen Betrieben, welche als besonders brandgefährdet gelten und Unternehmen, in denen das Brandrisiko eher gering ausfällt. Zu den besonders gefährdeten Betrieben zählen hier Firmen, die brennbare Materialien lagern oder im Produktionsprozess mit Chemikalien wie Lacken und Lösungsmitteln arbeiten.

Brandschutzbeauftragter wegen Versicherung

Versicherungstechnische Gründe

Versicherungen können von Unternehmen verlangen, einen Brandschutzverantwortlichen zu bestimmen.

Anders als im Falle von Bauvorschriften ist diese Forderung nicht notwendigerweise abhängig von der Größe des Betriebes oder der Belegschaft.

Vielmehr wird die Versicherung ihr Augenmerk auf die jeweilige Gefahrensituation in den Arbeitsräumen richten. Kommt die Versicherung zu dem Schluss, dass eine erhöhte Brandgefahr besteht, kann sie von der Unternehmensführung verlangen, einen Brandschutzexperten zu beauftragen.

Welche Aufgaben übernehmen wir im vorbeugenden Brandschutz für Ihr Unternehmen?

Einem Brandschutzbeauftragten obliegt zuallererst die Pflicht, durch geeignete Schutzmaßnahmen Brände zu verhindern. Sie sind präventiv tätig und erkennen die Gefahren, bevor Sie überhaupt ausbrechen.

Sie geben Empfehlungen für umzusetzende Maßnahmen, damit Ihr Unternehmen im Brandschutz bestens ausgestattet ist.

Aus diesem Grund müssen die Verantwortlichen über weitreichende Kenntnisse sowohl im Bereich von Brandschutztechnik als auch in der Organisation von Brandschutz verfügen. Dagegen sind Brandschutzhelfer diejenigen Personen, die im Brandfall für Erstmaßnahmen zuständig sind.

Diese bestehen beispielsweise aus der Meldung des Brandes, der Benachrichtigung der Feuerwehr oder des Notrufes und der Bekämpfung sogenannter Schwel- und Entstehungsbrände. Es wird daher dazu geraten, dass pro Abteilung ein Mitarbeiter für solche Erstbekämpfungsmaßnahmen bestimmt wird.

Zudem sollte ein Brandschutzhelfer dem bestellten Brandschutzbeauftragten nach Möglichkeit helfend zur Seite stehen.

Worin bestehen die Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten?

Die Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten bestimmen sich nach DGUV Information 205-003 (diese ersetzt vfdb 12-09/01:2009-03). Die Information listet die abschließend alle Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten. In der Praxis sollten die Maßnahmen auf Ihr Unternehmen bzw. Ihre Anlage zugeschnitten werden.

Kosten-Nutzen ist ein wichtiger Faktor – für Ihr und auch unser Unternehmen!

Zur Vollständigkeit dennoch die Aufgaben aus der DGUV Information:

1. Erstellen/Fortschreiben der Brandschutzordnung
2. Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
3. Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und beim Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
4. Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
5. Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen
6. Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen
7. Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen
8. Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen
9. Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und bei der Auswahl der Löschmittel
10. Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
11. Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind, ggf. Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken
12. Planen, Organisieren und Durchführen von Evakuierungsübungen
13. Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen
14. Melden von Mängeln und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen und die Mängelbeseitigung überwachen
15. Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz
16. Aus- und Fortbildung von Beschäftigten mit besonderen Aufgaben im Brandfall, z.B. in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen (Brandschutzhelfer gemäß ASR A2.2)
17. Prüfen der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw.
18. Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege
19. Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
20. Organisation und Sicherstellung der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen
21. Kontrollieren, dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen, insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten, eingehalten werden
22. Mitwirken bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall und Außerbetriebsetzung von brandschutztechnischen Einrichtungen
23. Unterstützen des Unternehmers bzw. der Unternehmerin bei der Kommunikation mit den Brandschutzbehörden und Feuerwehren, den Feuerversicherern, den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern, den staatlichen Arbeitsschutzbehörden usw.
24. Stellungnahme zu Investitionsentscheidungen, die Belange des Brandschutzes am Standort betreffen
25. Mitwirken bei der Implementierung von präventiven und reaktiven (Schutz-) Maßnahmen im Notfallmanagement z.B. für kritische Infrastrukturen (Stromausfall), für lokale Wetterereignisse mit Schadenspotenzial (extreme Hitze-/Kältewelle, Starkregen, Sturm, Hagel, Schneelast, etc.)
26. Dokumentieren der Tätigkeiten im Brandschutz, z.B. Begehungsprotokolle, Prüfberichte, Mängelmeldungen und Jahresbericht

Brandschutzbeauftragter Bayern

Mit unseren Standorten in Augsburg und München sind wir Ihre Brandschutzexperten in Bayern und möchten Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite stehen. Lassen Sie sich von erfahrenem Personal in Sachen Brandschutz beraten und nehmen Sie Kontakt mit unserem kompetenten Experten-Team auf. Wir unterstützen Sie gern bei einer individuellen Brandschutzlösung für Ihren Betrieb!

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