Trennung von Trinkwasser und Löschwasser: Das ist zu beachten

Wasser ist ein äußerst wirksames und praktikables Löschmittel, das über das Versorgungssystem quasi in unbegrenzten Mengen verfügbar ist.

Um die Trinkwasserhygiene gemäß Trinkwasserverordnung sicherzustellen, ist jedoch beim Anschluss von Löscheinrichtungen wie Sprinkleranlagen und Wandhydranten auf eine strikte Trennung von Trinkwasser und Löschwasser zu achten.

Andernfalls drohen gefährliche Kontaminationen, die teure Rechtsfolgen für den Betreiber nach sich ziehen können.

Die Weiser GmbH Brandschutz & Technik ist hierfür der richtige Ansprechpartner.

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Stehendes Wasser in Löschwasseranlagen begünstigt Keimbildung

Keime sind überall zu finden: auf der Haut, in der Luft, auf Pflanzen und auch im Trinkwasser. Grob lassen sich die Mikroorganismen in Pilze, Viren und Bakterien einteilen, wobei im Zusammenhang mit Trinkwasser vor allem Letztere von Bedeutung sind. Zu den häufigsten Krankheitserregern im Leitungswasser zählen Legionellen, Pseudomonaden, Enterokokken, E. Coli sowie coliforme Bakterien wie Escherichia, Citrobacter und Klebsiella.

Da die Keimbelastung von Trinkwassers eine ernsthafte Gesundheitsgefahr darstellt, sieht die Trinkwasserverordnung für die mikrobiologischen Parameter Grenzwerte von 0/100 ml (z. B. coliforme Keime) bzw. 0/250 ml (z. B. Pseudomonas aeruginosa) vor. Für Legionellen liegt der Grenzwert bei 100 „koloniebildenden Einheiten“ pro 100 ml Wasser.

Im Trinkwassernetz stellen die gefährlichen Erreger ein eher geringes Risiko dar, da sie sich vor allem in stehendem Wasser bei Temperaturen von 25 bis 50 °C vermehren. In Heißwasser-Boilern wird die Wassertemperatur meist bei über 60 °C gehalten. Im Kaltwasserbereich liegen die Temperaturen für gewöhnlich deutlich unter 10 °C. Außerdem gewährleistet die tägliche Wasserentnahme eine ausreichende Durchspülung des Trinkwassernetzes, sodass die Grenzwerte nur in Einzelfällen überschritten werden.

In den Leitungssystemen von Feuerlöschanlagen ergibt sich eine völlig andere Situation. Solange kein Feuer ausbricht oder eine Anlage nicht im Rahmen einer Probe in Betrieb genommen wird, steht das Wasser über einen sehr langen Zeitraum in den Leitungen und bietet damit optimale Bedingungen für die Vermehrung gefährlicher Erreger.

Feuerlöschanlagen wie Wandhydranten direkt an die Trinkwasserversorgung anzuschließen, würde ein hohes Gesundheitsrisiko bedeuten. Da Wasser inkompressibel ist, würde schon eine Temperaturerhöhung und die damit verbundene Ausdehnung der Flüssigkeit dazu führen, dass diese entgegen der eigentlichen Fließrichtung zurück in das Trinkwassernetz gedrückt wird. In verzweigten Leitungssystemen lassen sich die Druckverhältnisse grundsätzlich nur schwer vorhersagen. Daher ist es wichtig, die Trinkwasserhygiene bis in den letzten Winkel des Gesamtsystems zu gewährleisten.

Ausführungen von Feuerlöscheinrichtungen in Gebäuden

Feuerlöschanlagen und andere bauliche Einrichtungen für den Brandschutz werden in drei Ausführungen unterschieden:

• „trocken“: Die Löschwasserleitungen sind leer und werden von der Feuerwehr erst im Brandfall mit Löschwasser gefüllt.
• „nass/trocken“: Das Löschwassersystem wird im Brandfall per Fernbetätigung mit Trink- oder Nichttrinkwasser gefüllt. Hierbei kommen Füll- und Entleerungsstationen zum Einsatz, welche die Leitungen füllen und nach dem Gebrauch wieder entleeren können.
• „nass“: Die Löschwasseranlagen mit angeschlossenen Wandhydranten sind ständig mit Wasser gefüllt. Ein ausreichender Wasseraustausch ist nicht gewährleistet.

Bei allen Anschlussarten von Löschwasseranlagen an Trinkwasser-Installationen handelt es sich um Anschlüsse von Leitungen mit Nichttrinkwasser (Wasser unbekannter Zusammensetzung) an das Trinkwassernetz. Sie werden durch die Trinkwasserverordnung geregelt und dürfen nicht ohne entsprechende Sicherungseinrichtungen erfolgen (§ 17 Absatz 6 TrinkwV). Der Schutz der menschlichen Gesundheit und die Trinkwasserhygiene haben einen höheren Stellenwert als wirtschaftliche oder energetische Belange.

In vielen Fällen kann die Feuerwehr Feuerlöschanlagen mit Wasser von außen nachspeisen, das aus gerade verfügbaren Vorräten wie Löschteichen, Flüssen und Bächen entnommen wird. Hierdurch können die gesamte Löschanlage und, bei falscher oder fehlender Absicherung, auch die vorgeschaltete Trinkwasseranlage kontaminiert werden. Feuerlöschfahrzeuge sind mit äußerst leistungsfähigen Pumpen ausgestattet, die einen sehr hohen Wasserdruck erzielen und damit das Löschwasser in den Trinkwasserbereich hereindrücken können.

 

Rechtliche Grundlagen für den Anschluss von Löschwasseranlagen an das Trinkwassernetz

Werden Wandhydranten und andere Feuerlöschanlagen über das Trinkwassernetz gespeist, unterliegen sie folgenden Normen und Richtlinien:

• Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung – TrinkwV),
• DIN 14462:2012-09 (Löschwassereinrichtungen – Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Wandhydrantenanlagen sowie Anlagen mit Über- und Unterflurhydranten),
• DIN 14464:2012-09 (Direktanschlussstationen für Sprinkleranlagen und Löschanlagen mit offenen Düsen – Anforderungen und Prüfung),
• DIN 1988-600:2021-07 (Technische Regeln für Trinkwasser Installationen – Teil 600: Trinkwasser Installationen in Verbindung mit Feuerlösch- und Brandschutzanlagen).

Darüber hinaus wird der Schutz des Trinkwassers vor Verunreinigungen durch Nichttrinkwasser in der DIN EN 1717 umfassend geregelt. Diese kategorisiert Flüssigkeiten nach fünf Gefährdungsgraden, wobei das in den Zuleitungen der Löschwasseranlagen vorgehaltene Wasser in die höchste Gefahrenstufe fällt. Daher muss eine zuverlässige Trennung beider Wasserarten über spezielle Übergabestellen gewährleistet sein.

Inhalte und Geltungsbereiche der DIN 14462

Die DIN 14462 regelt detailgenau die Planung, den Einbau, den Betrieb und die Instandhaltung von Feuerlöschleitungen. Sie besagt, dass Feuerlöschleitungen nicht brennbar sein dürfen. Trockene Löschwasserleitungen in Bereichen mit Brandlasten, die nicht durch automatische Löschanlagen geschützt sind, müssen außerdem feuerbeständig bekleidet werden.

In der aktuellen Fassung bezieht sich die DIN auf Anlagen mit angeschlossenen Wandhydranten innerhalb von Gebäuden sowie Anlagen mit Unter- oder Überflurhydranten auf Grundstücken zum Objektschutz bestimmter Gebäude. Wird die Löschwasseranlage mit Nichttrinkwasser versorgt, gilt die DIN 14462 für die komplette Anlage. Bei Versorgung der Brandschutzanlage aus der Trinkwasserinstallation beginnt der Geltungsbereich mit der Löschwasserübergabestelle, während der Bereich davor über die DIN 1988 600 geregelt wird.

    Ausführung von Löschwasserübergabestellen nach DIN 1988600

    Innerhalb der DIN 1988 600 wird die Schnittstelle zwischen Trinkwassernetz und Feuerlöschanlage als Löschwasserübergabestelle (LWÜ) definiert. Dabei wird zwischen mittelbarem und unmittelbarem Anschluss unterschieden. Letzterer ist als Sonderfall nur eingeschränkt zugelassen. Hierzu zählen LWÜ, die mit folgenden Armaturen ausgeführt sind:

    • Füll- und Entleerungsstationen gemäß DIN 14463-1 für Anlagen mit Wandhydranten Typ S oder F sowie für Überflurhydranten,
    • Füll- und Entleerungsstation gemäß DIN 14463-3 für Anlagen mit offenen Düsen,
    • Schlauchanschlussventile gemäß DIN 14461-3 für Wandhydranten Typ S,
    • Direktanschlussstation gemäß DIN 14464 für Sprinkler- und Sprühwasserlöschanlagen,
    • Unter- und Überflurhydranten nach DIN 14384 bzw. EN 14339.

    Sowohl für den mittelbaren als auch für den unmittelbaren Anschluss gilt, dass die Trinkwasserentnahme für den Objektschutz keine Gefahr für den Mindestdruck im Versorgungsnetz für den Trinkwasserbedarf darstellen darf. Werden vom Wasserversorger nur Teilmengen des Löschwassers zur Verfügung gestellt, ist die Differenz zu bevorraten. Voraussetzung hierfür ist ein mittelbarer Anschluss, da Nichttrinkwasser- und Trinkwasseranlagen nicht direkt miteinander verbunden sein dürfen. In Verbindung mit Wandhydranten Typ S ist laut DIN 1988 600 für Selbsthilfeeinrichtungen ein unmittelbarer Trinkwasseranschluss dann statthaft, wenn der Spitzenvolumenstrom der Trinkwasseranlage den Bedarf der Löschwasseranlage übersteigt. In diesem Fall sind jedoch keine Anschlüsse zur externen Einspeisung zulässig.

    Für Anlagen mit zusätzlicher Nichttrinkwasser-Einspeisung ist an der LWÜ ein freier Auslauf gemäß DIN EN 1717 erforderlich. Gleiches gilt für die Löschwasseranlage „nass“ mit Wandhydrant Typ S oder F. Für Löschwasseranlagen „nass-trocken“ mit Wandhydrant Typ S oder F kommen ein freier Auslauf gemäß DIN EN 1717 oder eine Füll- und Entleerungsstation gemäß DIN 14463-1 infrage.

    In der Praxis sind ausschließlich die freien Ausläufe der Typen „AA“ und „AB“ uneingeschränkt für die Übergabe zwischen Trinkwasserinstallation und Feuerlösch- und Brandschutzanlagen verwendbar. Meist kommt der Typ „AB“ zum Einsatz, der in Sicherheitstrennstationen Verwendung findet.

    Hält der Betreiber einer Löschanlage die Vorschriften zur Trennung nicht ein, haftet er für die daraus resultierenden Folgen. Erkrankt auch nur ein Nutzer durch verunreinigtes Trinkwasser, handelt es sich um eine Straftat, wenn dem Betreiber diese technische Unzulänglichkeit bekannt war. Für alte Brandschutzanlagen gibt es keinen Bestandsschutz. Eine Trennung muss dringend erfolgen, um sie weiter betreiben zu dürfen.

    Trennung von Trink- und Löschwasser nach DIN EN 1717

    Zur Trennung von Löschanlagen vom Trinkwassernetz existieren ausgereifte Systeme, die Trinkwasserhygiene und Rechtskonformität gewährleisten. Hierbei wird die Löschwasserversorgung über einen Vorlagebehälter realisiert, der über eine Nachspeiseeinrichtung aus der Trinkwasserversorgung gespeist wird, beispielsweise über einen Kugelhahn mit akkugepuffertem Elektrostellantrieb.

    Der Wassereinlauf des Vorlagebehälters befindet sich immer oberhalb des Wasserspiegels, sodass nichts ins Trinkwassernetz zurücklaufen kann. Ein Überlauf gewährleistet, dass der Zufluss auch bei einer Fehlfunktion des Ventils nicht mit dem möglicherweise kontaminierten Löschwasser in Kontakt kommt. Zusätzlich ist nach DIN 1988 600 für LWÜ und die dazugehörigen Anschlussleitungen eine regelmäßige automatische Spülung vorgeschrieben.

    Das Vorlagebehältersystem an der Übergabestelle zwischen Trinkwassernetz und Löschwasserversorgung ist technisch unkompliziert und funktionssicher. Allerdings wird ausreichend Platz für den Pufferspeicher benötigt. Bei der Nachrüstung müssen Anlagen für den Brandschutz in Gebäuden häufig umgebaut werden, um den erforderlichen Raum zu schaffen. Weniger Aufwand verursacht eine chemische Keimsperre, die sich relativ einfach in noch bestehende direkte oder unzureichend getrennte Verbindungen einbauen lässt.

    Entsprechende Geräte bilden eine interne Sperrschicht aus einem hochwirksamen Desinfektionsmittel, das automatisch nachgespeist wird. Mithilfe von Spül- und Sicherungseinrichtungen wird die Trennung von Lösch- und Trinkwasser auch dann gewährleistet, wenn eine Brandbekämpfung im Gange ist. Ob kurzer Stromausfall oder monatelanger Zusammenbruch der Energieversorgung: Die Infektionssperre stellt die Trinkwasserhygiene auch ohne Notstromsystem sicher.

    Die strikte Trennung zwischen Trink- und Löschwasserversorgung liegt in der Verantwortlichkeit der Betreiber von Löschanlagen. Bei Nichtbeachtung der Vorschriften drohen strafrechtliche Konsequenzen. Zu beachten ist, dass nicht nur neue Brandschutzanlagen entsprechend ausgelegt, sondern auch schon länger bestehende Löschwasseranlagen nachgerüstet werden müssen.

    Weiser GmbH Brandschutz & Technik – Ihr zuverlässiger Partner für die Trennung von Trink- und Löschwasserversorgung

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