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10. August 2022  |  BVFA

Besser ohne Fluor

BVFA rät zum Umstieg auf fluorfreie Schaumlöscher

Der BVFA – Bundesverband Technischer Brandschutz e. V. empfiehlt in seinem Positionspapier „Schaum-Feuerlöscher und Fluorverbot“ Lösungen ohne Fluorzusatz.

 

Der BVFA – Bundesverband Technischer Brandschutz e. V. empfiehlt in seinem neu erschienenen Positionspapier „Schaum-Feuerlöscher und Fluorverbot“, bei Neu- oder Ersatzbeschaffungen oder Nachfüllungen von Schaumlöschern bereits jetzt auf nachhaltige Lösungen ohne Fluorzusatz umzusteigen. Hintergrund sind die kürzlich bekannt gewordenen Entwürfe gesetzlicher Regulierungen, nach denen bereits mittelfristig mit Nutzungseinschränkungen bei fluorhaltigen Schaum-Feuerlöschern zu rechnen ist. Nach den dort enthaltenen Übergangsfristen beziehungsweise Ausnahmeregelungen müssten heute gekaufte fluorhaltige Schaumlöscher bereits vor Ablauf ihrer regulären Nutzungsdauer erneut ausgetauscht beziehungsweise umgerüstet werden.

Der BVFA empfiehlt deshalb bereits jetzt einen möglichst schnellen Umstieg auf Alternativen ohne den Zusatz perfluorierter Tenside. Die im BVFA zusammengeschlossenen Hersteller haben bereits leistungsfähige Schaumlöscher entwickelt und zertifiziert, die zukunftsfähig und nachhaltig ohne Fluorzusätze auskommen. 

Bei Bedarf oder Fragen zum Thema können sich unsere Kunden gerne an uns wenden. Weiser berät Sie gerne und bietet ein breites Spektrum an Feuerlöschern ohne Fluor.

Fluorverbindungen sind in die Diskussion gekommen

Die hohe Leistungskraft herkömmlicher Schaumlöscher resultiert aus der Verwendung von Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS). Diese synthetisch hergestellten Fluorverbindungen sind in die Diskussion gekommen, weil erkannt wurde, dass sie biologisch nicht abbaubar sind und auf Dauer in der Natur verbleiben. Bei unkontrollierter Freisetzung können sich PFAS dann in Nahrung und Trinkwasser anreichern.

Daher plant die Europäische Union für diese Stoffe weitreichende Beschränkungen. Für aktuelle Schaumlöscher bedeutet dies ein mögliches Verbot der im Schaum enthaltenen C6-Fluorchemie (Perfluorhexansäure).

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